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Allgemeine Teilnahmebedingungen

  • 1 Anwendungsbereich – Geltung

(1) Veranstalter des Bernburger Halbmarathons(nachfolgend „Veranstaltung“) ist der Polizeisportverein Bernburg e.V.(nachfolgend „Veranstalter“).

(2) Diese Teilnahmebedingungen sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer.

Änderungen, die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekannt gegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil.

  • 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen

(1) Startberechtigt ist jeder, der das für den jeweiligen Wettbewerb vorgeschrieben Lebensjahr vollendet hat.

Die Teilnahme an der Veranstaltung unter Verwendung von Hilfsmitteln ist nicht gestattet.

Bei Walking-Wettbewerben sind Walking Stöcke als Hilfsmittel gestattet.

Sportgeräte, die der vorstehenden Beschreibung nicht entsprechen, oder in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, müssen vom Veranstalter ausdrücklich zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen werden.

Das Tragen von Ohr- und Kopfhörern ist nicht gestattet. Das Mitführen von Hunden und Babyjoggern ist nicht erlaubt.

(2) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen.

(3) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

(4) Die Begleitung von Teilnehmern mit Fahrrädern etc. ist nicht gestattet. Wird ein Teilnehmer von einem nicht genehmigten Fahrrad oder anderem Begleitfahrzeug begleitet und betreut, erfolgt seine sofortige Disqualifikation.

  • 3 Anmeldung – Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung, welche das verbindliche Angebot des Teilnehmers an den Veranstalter darstellt, ist durch

Einsendung des vollständig ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten Anmeldeformulars oder

über die ONLINE-Anmeldung möglich.

(2) Bei der Anmeldung zu einem Team-Wettbewerb(z.B. Staffel) bestätigt der Anmeldende, dass er die angemeldeten Personen über die Allgemeinen Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärung in Kenntnis gesetzt hat und die Einwilligung der Teilnehmer hat, ebendiese für den Wettbewerb anzumelden. Im Nachfolgenden gilt dann die Bezeichnung „Teilnehmer“ für das gesamte Team.

(3) Jeder Teilnehmer kann sich selbst nur einmal für den gleichen Wettbewerb anmelden. Doppelte Anmeldungen für den gleichen Wettbewerb werden nicht akzeptiert, d.h. bei einer doppelten Anmeldung durch ein und dieselbe Person entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz oder auf Rückerstattung des Startgeldes.

(4) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Teilnehmer mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder bei der ONLINE-Anmeldung durch ausdrückliches Anklicken die Allgemeinen Teilnahmebedingungen anerkannt hat. Für die Startberechtigung muss die Startgebühr beim Veranstalter eingegangen sein und der Teilnehmer die Anmeldebestätigung erhalten haben.

(5) Der Veranstalter versendet an den Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldung eine Registrierungsbestätigung. Der Veranstalter ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen Teilnehmer unberücksichtigt zu lassen oder auszuschließen, der mit der Zahlung des Organisationsbetrags und/oder evtl. Zusatzleistungen in Verzug ist.

Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung

auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten

gemacht hat, er einer Sperre durch den IAAF unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer

nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.

  • 4 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zahlung des Startgeldes wird bei ONLINE-Bezahlung, sofern für die Veranstaltung angeboten,  durch die raceresult AG im Namen des Veranstalters durchgeführt.

(2) Wird die SEPA Lastschrift mangels Deckung des Kontos oder Widerruf des Teilnehmers (auch später) nicht

eingelöst, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den

Teilnehmer mit den Kosten des Rücktritts zu belasten. Die durch eine Rücklastschrift entstehenden Kosten gehen in jedem Fall zu Lasten des Teilnehmers.

  • 5 Startunterlagenausgabe

(1) Der Teilnehmer erhält seine Startunterlagen bei der Startunterlagenausgabe nur gegen Vorlage der

Anmeldebestätigung und seinem Personalausweis/Reisepass. Ist der Teilnehmer verhindert, hat er dafür zu

sorgen, dass die Startunterlagen von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Eine Zusendung der Unterlagen (auch nachträglich) ist nicht möglich.

(2) Sofern der Teilnehmer seine offizielle Anmeldebestätigung verloren hat bzw. diese nicht vorlegen kann, so werden ihm nur gegen Vorlage des Personalausweises die Startunterlagen ausgehändigt.

(3) Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine Startunterlagen bei Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

(4) Abweichungen von diesem Vorgehen kann der Veranstalter jederzeit festlegen.

  • 6 Rücktritt durch den Teilnehmer

(1) Das Meldegeld, bestehend aus dem Organisationsbeitrag zzgl. des Entgelts für gebuchte Zusatzleistungen wie z. Bsp. ein Teilnehmer-Shirt, wird mit der verbindlichen Anmeldung zur Zahlung fällig. Nach erfolgter Anmeldung besteht bei Nichtantritt, auch im Krankheitsfall, kein Anspruch auf Rückerstattung des Meldegeldes oder Ausstellung eines Gutscheines für eine folgende Veranstaltung.

(2) Der Teilnehmer kann bis zur Ausgabe der Startunterlagen bei Vorliegen eines triftigen Grundes einen Ersatzteilnehmer bestimmen.

Ebenfalls kann bis zur Startunterlagenausgabe ein Wechsel der Distanz erfolgen.

Beim Wechsel von einer kürzeren auf eine längere Distanz oder anderen Wettbewerb erfolgt zusätzlich die Zahlung der Differenz der Startgebühr. Beim Wechsel auf eine kürzere Distanz oder anderen Wettbewerb erfolgt keine Auszahlung der Differenz der Startgebühr.

(3) Nach erfolgter Anmeldung besteht bei Nichtantritt, auch im Krankheitsfall, kein Anspruch auf Rückerstattung des Meldegeldes oder Ausstellung eines Gutscheines für eine folgende Veranstaltung.

  • 7 Änderung und Ausfall – Rückerstattung

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund von behördlichen Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen Änderungen an der Veranstaltung vorzunehmen oder diese komplett abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(2) Die Rückerstattung des Organisationsbeitrages kommt nur bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung in

Betracht, wenn der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten ist. Ist der Ausfall vom Veranstalter zu vertreten, findet nur eine teilweise Erstattung statt in Höhe der nach Abzug des auf den Teilnehmer entfallenden anteiligen bereits vom Veranstalter getätigten Aufwandes verbleibenden Differenz. Dem Sportler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dieser anteilige Anteil geringer war.

  • 8 Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung

(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko! Der Teilnehmer wird weder gegen die Veranstalter noch gegen Sponsoren oder andere Beteiligte des Laufes Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art stellen, die durch seine Teilnahme an der Veranstaltung entstehen können.

(2) Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

(3) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.

(4) Personenschäden sind der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt.  Der Veranstalter haftet – außer bei Vorsatz – nicht für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(5) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Teilnahme an Laufveranstaltungen.

Es obliegt dem Teilnehmer, seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen. Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

(6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände und Wertsachen. Verwahrte Gegenstände (Sporttaschen, Wechselbekleidung etc.) in der Kleideraufbewahrung für Teilnehmer werden nur gegen Vorlage der Startnummer ausgehändigt. Reklamationen sind nur nach Vorlage der Quittung möglich.

  • 9 Datenerhebung, Datenverarbeitung, Datenschutz

(1) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung, gem. Art. 5 und 6 DSGVO verarbeitet, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf durch die medizinischen Dienste.

Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in die Verarbeitung der Daten ein.

(2) Der Teilnehmer willigt mit seiner Anmeldung ein , dass seine personenbezogenen Daten an Dritte zum Zwecke der Anmeldung und umfassenden Betreuung (einschließlich Newsletter), der Zeitmessung, des Bankeinzuges, der Erstellung

der Teilnehmer- und Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.

(3) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Vereins, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste, etc.) und in allen elektronischen Medien, wie dem Internet, einverstanden. Starter- bzw. Ergebnislisten sind Bestandteil des Wettkampfes. Teilnehmer die nicht mit der Veröffentlichung ihres Ergebnisses im Wettkampfprotokoll einverstanden sind, können am Wettkampf nicht teilnehmen.

(4) Der Teilnehmer willigt mit der Anmeldung ein, dass die gemäß Abs. 1 verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie ggf. weitere Daten im Falle einer medizinischen Behandlung im Rahmen der Veranstaltung durch die die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste genutzt und in anonymisierter Form zur wissenschaftlichen Auswertung, mit dem Ziel einer Verbesserung der gesundheitlichen Aspekte von Laufveranstaltungen, weitergegeben werden.

Die individuelle ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) bleibt von dieser Einwilligung unberührt.

(5) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogene Daten und die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videoaufnahmen etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und ohne Vergütungsanspruch seinerseits genutzt und an die Sponsoren und Partner der Veranstaltung weitergegeben werden dürfen. Finden im Rahmen der Veranstaltung Meisterschaften auf Landesebene (Landesmeisterschaften) oder Bundesebene (Deutsche Meisterschaften) statt, erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die in der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten, die für die Teilnahme an der Meisterschaft notwendig sind, an die entsprechenden Fachverbände zur Verarbeitung, Auswertung etc. weiter gegeben werden.

(6) Der Veranstalter kommt seiner Informationspflicht gem. Art. 13 und 14 DS-GVO mit dem „Merkblatt zum Datenschutz“ oder einer Datenschutzerklärung nach und verweist damit den Teilnehmer auf seine Rechte als Betroffener. Das Merkblatt bzw. die Datenschutzerklärung kann auf der zur Veranstaltung gehörenden Internetseite eingesehen werden.

  • 10 Zeitmessung, Zeitmesstransponder und regelwidriges Verhalten

(1) Die Zeitmessung erfolgt bei allen Lauf- und Walkingwettbewerben ausschließlich mittels Transponder in der Startnummer. Diese darf nicht geknickt oder verändert werden, da sonst die Zeitnahme nicht gewährleistet werden kann.

(2) Eine zusätzliche Leihgebühr wird nicht erhoben. Der Zeitmesstransponder muss nach dem Rennen nicht  zurückzugeben werden.

(3) Wird ein Aktiv-Transponder verwendet, so gilt folgendes:

Eine zusätzliche Leihgebühr wird nicht erhoben. Der Aktiv-Transponder muss nach dem Zieldurchlauf wieder abgegeben  werden. Wird der Transponder nicht wieder zurückgegeben, wird das bei der Anmeldung angegebene Konto mit 80,-€ Transpondergebühr nachbelastet.

(4) Jeder Transponder wurde vor der Ausgabe an den Teilnehmer auf seine Funktionsfähigkeit hin überprüft. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Transponders ist ausgeschlossen.

(5) Wird die offiziell zugeteilte Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).

Die Startnummer ist nur für den gemeldeten Wettbewerb gültig. Ein Wechsel und die Weitergabe der Startnummer führt zur Disqualifikation.

Im Übrigen gelten die Regeln der o.g. Sportverbände sowie § 2 Absatz 1 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen entsprechend.

(6) Abweichende Regelungen können jederzeit vom Veranstalter festgelegt werden und werden entsprechend kommuniziert.