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Hygienekonzept

Hygienekonzept

zur Durchführung des     :         2. Bernburger Stundenlauf

Ort                                  :         Krumbholzallee 8, 06406 Bernburg

Datum und Uhrzeit          :         01. September 2021 von 16:00 bis 20:00 Uhr

Vorbereitung der Veranstaltung:

  1. Die Anmeldung der Mannschaften erfolgt ausschließlich online.

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung akzeptiert jede Mannschaft die geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln. 

am Veranstaltungstag

vor den Wettbewerben:

  1. Es herrscht die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m gemäß Eindämmungsverordnung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.
  • Wo die Einhaltung des Abstandes nicht möglich ist, besteht Maskenpflicht.
  • Die maximal zulässige Anzahl an Personen auf der Anlage, gemäß der örtlichen Gegebenheiten, wird auf max. 1000 Personen beschränkt.
  • Die Ausgabe der Startunterlagen findet unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m statt.
  • Zugang zum Veranstaltungsgelände erhalten nur Getestete, Geimpfte und Genesene entsprechend der Definition der Landesverordnung. Die Ausnahmen der Landesverordnung gelten entsprechend. Getestete bringen bitte einen beglaubigten Nachweis eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests nicht älter als 24 Stunden vor Einlass mit. Geimpfte und Genesene legen ebenfalls einen entsprechenden Nachweis vor.
  • Personen mit erkennbaren Symptomen einer Covid19-Infektion wird der Zugang zum Gelände verwehrt.
  • Jede/r Teilnehmer/in und Zuschauer/in hinterlegt bei der Einlasskontrolle eine Gesundheitserklärung (downloadbar auf lauf.psv-bernburg.de) und erbringt den Nachweis der Zugangsberechtigung (Geimpft, Genesen, Getestet). Er/Sie erhält ein Einlassbändchen. Dieses ist gut sichtbar am Arm zu tragen.

Durchführung des Wettbewerbs:

  1. Während des Wettbewerbs besteht für die teilnehmenden Athleten/Athletinnen auf der Rundbahn und in der Wechselzone ihrer Mannschaft keine Maskenpflicht.
  • Das Betreten des Stadioninnenraums ist ausschließlich für unmittelbar am Wettkampf beteiligte Athleten/Athletinnen und Kampfrichter/innen gestattet.
  • Die Teilnehmer/innen welche nicht aktiv laufen, halten sich innerhalb der ihrer Mannschaft zugeteilten Wechselzone unter Einhaltung des Mindestabstandes auf.
  • Die Wechselzonen werden so bereitgestellt, dass zwischen den Mannschaften der Mindestabstand gewahrt wird.
  • Auf der Rundbahn halten die Läufer/innen in Eigenverantwortung den geforderten Mindestabstand, insbesondere bei Überholvorgängen, ein.

Siegerehrung:

  1. Siegerehrungen erfolgen kontaktlos.
  • Jeder Teilnehmer erhält eine Urkunde. Diese werden kontaktlos auf einem Tisch bereitgestellt.

Sanitärräume:

  1. Im Toilettenbereich dürfen sich bei den Herren nur max. 1 Person und bei den Damen max. 1 Personen gleichzeitig aufhalten.
  • Die Benutzung der Umkleideräume und Duschen vor Ort ist nicht möglich.
  • Der Umkleidebereich darf nur zur Benutzung der Toiletten betreten werden.  Gleichzeitig dürfen sich hier max. 2 Personen aufhalten.
  • Die Sanitärbereiche werden in regelmäßigen Abständen gereinigt.

Sofern ersichtlich wird, dass die Regeln durch die Teilnehmer/innen nicht eingehalten werden, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen und nicht gewertet.

Grundlage für das Konzept ist die 14. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 16.06.2021 zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 20. August 2021 sowie die Vorgaben des DLV für die Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebes.

Bernburg, 20.08.2021